Zum Hauptinhalt springen

Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO

Allgemein

Die "Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO" (auch bekannt als Auftragsverarbeitungsvertrag oder AVV) regelt die Beziehung zwischen einem Verantwortlichen (Betrieb) und einem Auftragsverarbeiter (CASABLANCA hotelsoftware GmbH) im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Vereinbarung ist notwendig, wenn personenbezogene Daten durch einen Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden. Weiters stellt diese Vereinbarung sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und dass beide Parteien ihrer Verantwortung zum Schutz der Daten gerecht werden.

Vertrag digital unterzeichnen

Dieser Vertrag zwischen beiden Parteien kann bei CASABLANCA hotelsoftware digital unterzeichnet und heruntergeladen werden. Wechseln Sie dazu in Ihrer Hotelsoftware auf den Reiter "DSGVO". Dort klicken Sie nun auf den Button "ADV-Vereinbarung (Art28)".

DSGVO -> ADV-Vereinbarung (Art28)

Es öffnet sich ein Formular im Browser. Nun sollten alle fehlenden Daten im Formular ergänzt werden. Über den Button "Jetzt unterzeichnen" wird der Vertrag mit den eingetragenen Daten generiert und unterzeichnet. Ein "Mustervertrag zur Voransicht" kann natürlich ebenfalls vor der Unterzeichnung geöffnet werden. (siehe Links unten)

Fehlende Daten befüllen und unterzeichnen

Sobald der Vertrag unterzeichnet wurde, kann er auch direkt im PDF-Format über den Button "Datenverarbeitungsvereinbarung jetzt downloaden" heruntergeladen werden.

Download des Vertrags

Der Download steht natürlich auch zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung. Dazu einfach in Casablanca wieder auf den Button "ADV-Vereinbarung (Art28)" über den Reiter "DSGVO" klicken.

Sollten Fragen auftauchen, können Sie sich gerne mit unserem Support Team unter +43 5418 5622 oder technik@casablanca.at in Verbindung setzen.