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Fixkostenzuschuss I

Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft stellt die Bundesregierung im Rahmen des Corona Hilfs-Fonds einen Fixkostenzuschuss als weitere Hilfsmaßnahme bereit.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.fixkostenzuschuss.at/fkz1

Für die Berechnung des Fixkostenzuschusses I müssen die Leistungen nach Leistungszeitraum abgegrenzt berechnet werden. In Casablanca Hotelsoftware ist diese Berechnung mithilfe des Buchungsjournals möglich.

Grundsätzlich muss der Umsatz für das Vorjahr (betroffener Zeitraum) und das aktuelle Jahr (betroffener Zeitraum) berechnet werden.

Den genauen Zeitraum für die Berechnung, sollten Sie bei Ihrem Steuerberater hinterfragen!

Es folgt eine kurze Anleitung zur korrekten Berechnung. Als Grundlage wurde hier der Leistungszeitraum 16.03. – 30.06. zur Berechnung angewandt.

Berechnung

Listen -> Buchungsjournal

Listen -> Buchungsjournal

  1. Zeitraum (welcher vom Steuerberater mitgeteilt wurde) eingeben für das Vorjahr.

  2. Gesamtumsatz-Restaurant ausschalten

  3. Berechnung starten mit dem "Aktualisieren-Button"

    Einstellungen

  4. Nach der Berechnung Drucken

    Drucken

  5. In der Vorschau die Ausgabe mit dem Disketten-Symbol als "Acrobat (PDF) file" speichern

    Buchungsjournal als PDF Speichern

  6. Pfad auswählen, Dateiname definieren und speichern

    Speichern

Weiters sollte nun noch eine detaillierte Auswertung bereitgestellt werden. Dazu sollte die „Detailliertes Buchungsjournal zum berechneten Zeitraum mitexportiert werden. Da die detaillierte Liste sehr viele Daten beinhaltet (jede einzelne Buchungszeile des berechneten Zeitraums) sollte man diese Liste als Excel-Export bereitstellen.

  1. Auf Button "Detailliert" klicken

  2. Excel-Export durchführen

    Excel-Export

  3. Pfad auswählen, Dateiname definieren und speichern

    Excel-Export speichern

Danach sollten genau dieselben Schritte nochmals wiederholt werden für den zweiten Zeitraum. (Hier im Beispiel wäre das 16.03.2020 – 30.06.2020)

Diese Daten sollten dem Steuerberater bereitgestellt werden. Dieser kann den Antrag zum Fixkostenzuschuss I somit einreichen. Wenn der eingereichte Antrag vom Finanzamt überprüft wird, kann dies mittels der detaillierten Aufstellungen (detailliertes Buchungsjournal) erfolgen.