Zum Hauptinhalt springen

Steuerumstellung Schweiz (CH) 2024

Schweiz erhöht Umsatzsteuer zum 1. Januar 2024

Der Standardsatz der schweizerischen Mehrwertsteuer wird ab dem Jahr 2024 (also mit 01.01.2024) auf 8,1 Prozent angehoben. Auch der reduzierte sowie der Sondersatz steigen an.

Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer steigen die Steuersätze der schweizerischen Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen. Es ergeben sich somit folgende neuen Mehrwertsteuersätze ab dem 01.01.2024:

Bis 31. Dezember 2023Ab 1. Januar 2024
Normalsatz7,7 Prozent8,1 Prozent
Reduzierter Satz2,5 Prozent2,6 Prozent
Sondersatz für Beherbergung3,7 Prozent3,8 Prozent

Grundsätzlich gilt: Maßgeblich für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung (Art. 115 Abs. 1 MWSTG). Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen. Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen fallen unter die neuen Steuersätze.

Jahreswechsel

Einen umfassenden Überblick über die Änderungen zum Jahreswechsel bieten die MWST-Infos der ESTV. Hier wird unter Punkt 3.1 auf das Hotel- und Gastgewerbe hingewiesen. (siehe -> Link)

Für die Verrechnung der Nacht vom 31. Dezember 2023 auf 1. Januar 2024 gelten die folgenden Regelungen:

  • Die Beherbergung ist zum bisherigen Steuersatz abzurechnen.
  • Die Leistungen im Gastgewerbe (z. B. Silvester-Party) sind zum bisherigen Steuersatz abzurechnen.

Pauschalarrangements über das Jahresende sind pro rata temporis aufzuteilen. Wird nur eine Rechnung erstellt, sind darin die Leistungen des Jahres 2023 und diejenigen des Jahres 2024 auseinanderzuhalten.

Beispiel zur Aufteilung pro rata temporis:

Vom Arrangement für Übernachtung mit Frühstück für die Zeit vom 26. Dezember 2023 bis 2. Januar 2024 (7 Nächte) im Wert von CHF 1'400 sind CHF 1'200 zum Steuersatz von 3,7 % und CHF 200 zum Steuersatz von 3,8 % in Rechnung zu stellen und abzurechnen.

Was muss umgestellt werden

Folgende Umstellungen sind zum Stichtag 1. Januar 2024 somit in der Hotelsoftware durchzuführen:

  • Basis-Raten und F&B Anteile: Damit die Basis-Raten und der F&B Anteil der Raten korrekt gebucht wird, sind die Einträge bei den Umsatzvariablen entsprechend anzupassen. (Logis, Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Halbpension, Vollpension)
  • Artikel: Bei allen durch die MWST-Umstellung betroffenen Artikel, ist der MWST-Satz entsprechend anzupassen (Artikelverwaltung)
  • Ratenwechsel: In jeder Buchung welche über den Stichtag eingetragen wurde, ist zum Stichtag 01.01.2024 ein Ratenwechsel einzufügen, damit die korrekten MWST-Sätze der Raten und F&B Anteile verwendet werden.
  • In der Zukunft bereits gebuchte Leistungen, welche von der MWST-Umstellung betroffene sind, müssen mit dem neuen MWST-Satz hinterlegt werden. (betrifft noch nicht verrechnete Leistungen auf den Konten)
  • In der Zukunft bereits aufgebuchte Arrangements, welche von der MWST-Umstellung betroffene sind, müssen mit dem neuen MWST-Satz der Raten und F&B Anteile hinterlegt werden. (betrifft noch nicht verrechnete Arrangements auf den Konten)
WICHTIG!

Die Firma Casablanca Hotelsoftware GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Mehrwertsteuer (MWST) Umstellung. Die Ergebnisse, die sich aus der Umstellung ergeben, sei es durch die Verwendung eines MWST-Tools oder durch die Umstellung in Eigenregie, sind vom Betrieb selbst zu überprüfen. Jegliche Haftung der Firma Casablanca Hotelsoftware GmbH für Fehler, Unrichtigkeiten oder Konsequenzen im Zusammenhang mit der MWST-Umstellung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Fragen darüber, welche Leistungen von der Umstellung betroffen sind, wird empfohlen, sich direkt an die Buchhaltung oder den Steuerberater zu wenden. Die Buchhaltung oder der Steuerberater steht als kompetente Anlaufstelle zur Verfügung, um detaillierte Informationen im Zusammenhang mit der MWST-Umstellung zu bieten. Es liegt in der Verantwortung des Betriebs, sicherzustellen, dass die Umstellung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Unternehmensrichtlinien erfolgt.

MWST-Umstellung mittels Tool

Casablanca bietet für diese Umstellung ein Tool an, welches automatisch alle benötigten Mehrwertsteuer-Erhöhungen und Aufteilungen der Aufenthalte über den Zeitraum ausführt. Das Tool kann direkt aus Casablanca über den "Webshop" bestellt werden. (Reiter Support -> Webshop)

Support -> Webshop

Hier finden Sie noch ein kurzes Video zum Ablauf der Umstellung:

Was wird mit dem Tool umgestellt

  • Die neuen Mehrwertsteuersätze werden, falls nicht vorhanden, angelegt
  • Mehrwertsteuersätze der betroffenen Raten sowie F&B Anteile werden aktualisiert
  • Arrangements von vorhandenen Buchungen werden am Stichtag (01.01.2024) aufgesplittet
    • bis Stichtag -> bisheriger Steuersatz
    • ab Stichtag -> neuer erhöhter Steuersatz
  • Mehrwertsteuersätze aller Artikel werden entsprechend angepasst
  • Alle bereits verbuchten, nicht fakturierten Leistungen / Raten und F&B Anteile mit Datum >= Stichtag werden auf den neuen Mehrwertsteuersatz aktualisiert

Wurde das Tool bestellt erscheint automatisch ab dem 01.01.2024 nach dem Start von Casablanca Hotelsoftware folgendes Fenster zur Umstellung der MWST.

Tool erscheint nach dem Start von Casablanca

Hier sehen wir, welche Steuersätze nun angepasst werden. Rechts sind in den jeweiligen Reitern die Artikel welche mit der Ausführung des Tools umgestellt werden aufgelistet.

  • 7,7 -> 8,1 %
  • 3,7 -> 3,8 %
  • 2,5 -> 2,6 %

Mit einem Klick auf "Ausführen" wird die Umstellung durchgeführt.

Sollten z.B. noch nicht alle Buchungen mit Anreise < 01.01.2024 eingecheckt sein, so erscheint folgende Warnung:

Nicht alle Buchungen eingecheckt

Um die Checkins nun richtigzustellen, klicken Sie auf "Nein -> schließen das Fenster -> checken alle Buchungen mit Anreise < 01.01.2024 korrekt ein -> starten Casablanca erneut". Das Fenster sollte nun wieder erscheinen.

Durch die Ausführung des Tools werden nun die oben genannten Änderungen durchgeführt...

MWST Änderung wird durchgeführt...

Wurden alle Änderungen durchgeführt, erscheint die Meldung "Alles erfolgreich abgeschlossen". Mit einem Klick auf "OK" wird das Fenster geschlossen. Es kann nun wie gewohnt mit der Hotelsoftware weitergearbeitet werden. Alle Änderungen wurden nun wie oben beschrieben getätigt.

Alles erfolgreich abgeschlossen

Die Umstellung der MWST erfolgt mit dem Stichtag wo das Tool ausgeführt wird. Sollte es zu Problemen bei der Umstellung kommen, melden Sie sich bitte bei unserem Support.