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Steuerrückstellung Deutschland 2024

Steuerrückstellung auf Normalsätze

Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Die Umsatzsteuersenkung ist jedoch bis Ende 2023 befristet, ab 01. Januar 2024 werden wieder 19 Prozent fällig.

Die monatelange Diskussion um die Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie hat endlich ein Ende: Die Ampelkoalition hat sich in der Nacht zum Freitag (17. November 2023) in ihren Haushaltsverhandlungen darauf verständigt, die Mehrwertsteuersenkung auslaufen zu lassen. Damit steigt der Umsatzsteuersatz ab 01. Januar 2024 wieder auf 19 Prozent.

Was muss umgestellt werden

Folgende Umstellungen sind zum Stichtag 01.01.2024 somit in der Hotelsoftware durchzuführen:

  • Basis-Raten F&B Anteile: Damit der F&B Anteil der Raten korrekt gebucht wird, sind die Einträge bei den Umsatzvariablen entsprechend anzupassen. (Frühstück, Mittagessen, Abendessen, Halbpension, Vollpension)
  • Artikel: Bei allen durch die MWST-Umstellung betroffenen Artikel, ist der MWST-Satz entsprechend anzupassen (Artikelverwaltung)
  • Ratenwechsel: In jeder Buchung welche über den Stichtag eingetragen wurde, ist zum Stichtag 01.01.2024 ein Ratenwechsel einzufügen, damit die korrekten MWST-Sätze der F&B Anteile verwendet werden.
  • In der Zukunft bereits gebuchte Leistungen, welche von der MWST-Umstellung betroffene sind, müssen mit dem neuen MWST-Satz hinterlegt werden. (betrifft noch nicht verrechnete Leistungen auf den Konten)
  • In der Zukunft bereits aufgebuchte Arrangements, welche von der MWST-Umstellung betroffene sind, müssen mit dem neuen MWST-Satz der F&B Anteile hinterlegt werden. (betrifft noch nicht verrechnete Arrangements auf den Konten)
WICHTIG!

Die Firma Casablanca Hotelsoftware GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Mehrwertsteuer (MWST) Umstellung. Die Ergebnisse, die sich aus der Umstellung ergeben, sei es durch die Verwendung eines MWST-Tools oder durch die Umstellung in Eigenregie, sind vom Betrieb selbst zu überprüfen. Jegliche Haftung der Firma Casablanca Hotelsoftware GmbH für Fehler, Unrichtigkeiten oder Konsequenzen im Zusammenhang mit der MWST-Umstellung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei Fragen darüber, welche Leistungen von der Umstellung betroffen sind, wird empfohlen, sich direkt an die Buchhaltung oder den Steuerberater zu wenden. Die Buchhaltung oder der Steuerberater steht als kompetente Anlaufstelle zur Verfügung, um detaillierte Informationen im Zusammenhang mit der MWST-Umstellung zu bieten. Es liegt in der Verantwortung des Betriebs, sicherzustellen, dass die Umstellung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Unternehmensrichtlinien erfolgt.

MWST-Umstellung mittels Tool

Casablanca bietet für diese Umstellung ein Tool an, welches alle benötigten Mehrwertsteuer-Erhöhungen (Artikel welche umgestellt werden sollen, kann der Benutzer anwählen) und Aufteilungen der Aufenthalte über den Zeitraum ausführt. Das Tool kann direkt aus Casablanca über den "Webshop" bestellt werden. (Reiter Support -> Webshop)

Support -> Webshop

Hier finden Sie noch ein kurzes Video zum Ablauf der Umstellung:

Was wird mit dem Tool umgestellt

  • Mehrwertsteuersätze der betroffenen Basis-Raten F&B Anteile werden aktualisiert
  • Arrangements von vorhandenen Buchungen werden am Stichtag (01.01.2024) aufgesplittet
    • bis Stichtag -> bisheriger Steuersatz
    • ab Stichtag -> neuer erhöhter Steuersatz
  • Mehrwertsteuersätze aller Artikel werden entsprechend angepasst (die Auswahl welche Artikel geändert werden müssen, muss durch den Benutzer erfolgen welcher das Tool ausführt!)
  • Alle bereits verbuchten, nicht fakturierten Leistungen mit Datum >= Stichtag werden auf den neuen Mehrwertsteuersatz aktualisiert

Wurde das Tool bestellt erscheint automatisch ab dem 01.01.2024 nach dem Start von Casablanca Hotelsoftware folgendes Fenster zur Umstellung der MWST.

Steuerupdate Tool erscheint

Hier sehen wir, welche Steuersätze nun angepasst werden. Rechts sind im Reiter "7% auf 19%" sind alle aktuell mit 7% MWST angelegten Artikel ersichtlich. Hier müssen nun jene Artikel durch den Benutzer angewählt werden, welche auf 19% MWST angepasst werden müssen.

Sollten Fragen auftauchen, welche Leistungen hier in Ihrem Betrieb betroffen sind, halten Sie bitte rechtzeitig Rücksprache mit Ihrer Buchhaltung bzw. dem Steuerberater.

Artikel auswählen

Wurden alle Artikel korrekt angewählt kann das Tool ausgeführt werden.

Mit einem Klick auf "Ausführen" wird die Umstellung durchgeführt.

WARNMELDUNGEN
  1. Wurde kein Artikel für die Umstellung ausgewählt erscheint eine Warnung. siehe -> Details zur Warnung
  2. Wurden nicht alle Buchungen mit Anreise < 01.01.2024 eingecheckt oder aufgebucht erscheint ebenso eine Warnung. siehe -> Details zur Warnung

Durch die Ausführung des Tools werden nun die oben genannten Änderungen durchgeführt...

Tool wird ausgeführt

Wurden alle Änderungen durchgeführt, erscheint die Meldung "Alles erfolgreich abgeschlossen". Mit einem Klick auf "OK" wird das Fenster geschlossen. Es kann nun wie gewohnt mit der Hotelsoftware weitergearbeitet werden. Alle Änderungen wurden nun wie oben beschrieben getätigt.

Alles erfolgreich abgeschlossen

Die Umstellung der MWST erfolgt mit dem Stichtag wo das Tool ausgeführt wird. Sollte es zu Problemen bei der Umstellung kommen, melden Sie sich bitte bei unserem Support.


Warnung (Details)

Kein Artikel angewählt

Warnung keine Artikel für die Umstellung ausgewählt

Diese Meldung erscheint, wenn noch kein Artikel für die Umstellung ausgewählt wurde. Sollte wirklich kein betroffener Artikel für die Umstellung zur Auswahl stehen kann die Meldung mit "Ja" bestätigt werden. Die Umstellung wird dann durchgeführt.

Wählen Sie "Nein" wenn sie noch Artikel für die Umstellung auswählen wollen.

Nicht alle betroffenen Reservierungen eingecheckt

Warnung wenn noch nicht alle Check-In durchgeführt wurden

Diese Meldung bedeutet, dass Reservierungen welche ein Anreisedatum vor dem ausführenden Stichtag (01.01.2024) aufweisen, noch eingecheckt bzw. aufgebucht werden müssen. Das Tool fügt bei allen Reservierungen, die einen Aufenthalt über den Stichtag aufweisen, automatisch einen Raten-Wechsel ein. Damit wird die Steuer für die jeweilige Nacht korrekt hinterlegt.

Dies ist jedoch nur möglich, wenn alle Reservierungen mit Aufenthalt über den Stichtag aufgebucht oder eingecheckt wurden.

Lösung

Es sollte die Warnungmeldung mit "Nein" beendet werden. Anschließend können die Buchungen über den dem Zimmerplan kontrolliert werden (das Tool sollte nicht geschlossen werden / oder nach der Richtigstellung Casablanca neu gestartet werden). Sollten anwesende Gäste noch nicht eingecheckt worden sein, kann dies gleich durchgeführt werden.

Falls jedoch nur Personalzimmer oder Reservierungen zum Sperren von Zimmern (die keine Steueraufteilung benötigen) betroffen sind, kann die Meldung ignoriert werden.