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KassenSichV

Deutschland - Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Die Kassensicherungsverordnung (kurz KassenSichV) ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt. Die KassenSichV vom 26.9.2017 basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 16.12.2016. Dieses Gesetz wird auch Kassengesetz oder KassenG genannt.

Ab dem 01.04.2021 (vorher 30.09.2020) müssen in Deutschland Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die Sicherheitseinrichtung speichert die Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert einen Code zurück an die Kasse. Dieser Code ist auf jeden Verkaufsbeleg zu drucken. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss.

Über folgenden Links findest du alle Informationen zur KassenSichV

Was wird fiskalisiert

Anders als bei der RKSV in Österreich, müssen in Deutschland nicht nur die finalen Rechnungen signiert werden, sondern auch alle auf dem Konto verbuchten Leistungen. Somit wird eine Signierung beim Buchen/Ändern von Leistungen erfolgen. (Order-Receipt)

Später bei Rechnungserstellung wird auch diese nochmals signiert. (Invoice-Receipt) Dabei werden vorhergehende Order-Receipt´s mit abgeschlossen. Somit ist hier durch und durch alles signiert, sobald es am Konto aufgebucht wird.

Die Realisierung dieser Form der Fiskalisierung wird in CASABLANCA hotelsoftware über eine Schnittstelle zu Fiskaltrust realisiert. Somit werden die Daten im Betrieb signiert und alle wichtigen Informationen direkt zu Fiskaltrust übertragen. Rechnungen werden dabei mit einem maschinenlesbaren Code (QR-Code) versehen bzw. digital signiert.

Was benötigt CASABLANCA für die Einrichtung

Für die Einrichtung sind folgende Daten notwendig:

  • Fiskaltrust Account
  • USB-Port auf CASABLANCA Server
  • Technische Sicherheitseinheit (kurz TSE)

Fiskaltrust Account

Pro Betrieb kann es bei Fiskaltrust nur einen Account geben. Die Überprüfung ob ein Betrieb bereits existiert erfolgt dabei über die Angabe der UID-Nummer des Betriebs.

Für den Betrieb existiert noch kein Fiskaltrust Account

CASABLANCA hotelsoftware wird in diesem Fall die Anlage des Accounts für Sie übernehmen. Dies erfolgt automatisch durch unser Onboarding-Team nach Ihrer Bestellung. Sie erhalten dabei eine E-Mail von Fiskaltrust. Bitte folgen Sie den im E-Mail angeführten Schritten, um den Account zu erstellen.

Für den Betrieb existiert bereits ein Fiskaltrust Account

Wenn für Ihren Betrieb bereits ein Account bei Fiskaltrust existiert, so kann Casablanca auch die Konfiguration im vorhandenen Account vornehmen. Dazu ist es allerdings notwendig uns den Zugriff auf Ihren Account zu gewähren.

Der Zugriff, um die Konfiguration durchzuführen, kann Casablanca Hotelsoftware wie folgt gewährt werden:

  1. Bitte loggen Sie sich mit ihrem bestehenden Account im Fiskaltrust Portal ein.

    -> https://portal.fiskaltrust.de/Account/Login

  2. Danach wechseln Sie im linken Bereich auf PosOperator -> Händler/Berater suchen und suchen dort nach "Casablanca" Hotelsoftware

    PosOperator -> Händler/Berater suchen

  3. Danach sollte die Zuordnung mit "Full (Schreiben/Lesen, Verträge unterzeichnen)" Zugriff erfolgen

    Vollzugriff gewähren

Wenn diese Schritte durchgeführt wurden, kann Casablanca die Konfiguration für die Fiskalisierung vornehmen. Bitte informieren Sie uns kurz über die durchgeführten Schritte mit einer kurzen Mail an technik@casablanca.at, damit die weiteren Schritte von uns durchgeführt werden können.

USB-Port auf CASABLANCA Server

Es folgt ein Auszug unserer Systemvoraussetzungen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr IT-Techniker darüber informiert wird.

Für Kunden aus Deutschland wird zur Fiskalisierung der Rechnungen und gebuchten Leistungen ein freier, lokal ins System eingebundener, USB-Port vorausgesetzt. Dies ist ausdrücklich bei der Verwendung virtueller Maschinen und der Wahl des HOST Systems zu beachten (USB-Weiterleitung bei Microsoft Hyper-V ist nicht gegeben!). Der Kunde bekommt einen USB-Dongle (TSE Einheit) welcher am Server angeschlossen werden muss.

Werden Netzwerk-Komponenten zur Einbindung eines USB-Ports auf die virtuelle Maschine eingesetzt, ist der jeweilige IT-Techniker für die stetige Verfügbarkeit des USB-Ports verantwortlich! Auch wenn kein Benutzer am Server angemeldet ist, muss die Fiskalisierungs-Einheit (am USB-Port angeschlossener TSE-Stick) korrekt als lokales Laufwerk im Betriebssystem erreichbar sein!

Werden Cloud basierte VM eingesetzt, so ist die Möglichkeit der Verwendung einer Cloud-TSE gegeben. Der mögliche Einsatz einer Cloud-TSE ist immer vorher mit dem Casablanca Support abzuklären, da hier auch höhere Kosten entstehen können.

Technische Sicherheitseinheit (kurz TSE)

Zur Signierung der Leistungen sowie Rechnungen, verwendet CASALBANCA hotelsoftware die Konfiguration mittels einem Swissbit-USB-Dongle (USB-Stick). Nachdem die Installation der Hotelsoftware auf Ihrem Server durch einen unserer Customer Service Mitarbeiter erfolgt ist, werden sie in den darauffolgenden Tagen diesen Swissbit-USB-Dongle durch eine Spedition erhalten. Bitte schließen Sie diesen USB-Stick an den freien USB-Port am CASABLANCA Server an. Nur so kann eine reibungslose Aktivierung der Software-Kassa erfolgen.

Aktivierung der Software-Kassa

Die Aktivierung der Software-Kassa in CASABLANCA wird nach der Einschulung in die Hotelsoftware von einem Mitarbeiter des Customer Support Teams durchgeführt. Dabei wird die Software-Kassa sowie ein Startbeleg über unsere Software erstellt und in Ihrem Fiskaltrust Account registriert bzw. aktiviert.

Was muss im laufenden Betrieb beachtet werden

Wenn Rechnungen aus CASABLANCA hotelsoftware erstellt werden, werden diese mit einem QR-Code signiert. Sollte es bei der Signierung zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Customer Service unter:

Mitteilungsverpflichtung nach § 146a AO ab 2025

Beachten Sie die Mitteilungsverpflichtung zur Meldung von Kassen eines Betriebs. Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Artikel: -> KassenSichV - Mitteilungsverpflichtung nach § 146a AO ab 2025

Finanzprüfung

Sollte bei Ihrem Betrieb eine Finanzprüfung durchgeführt werden, können Sie die dafür benötigten Daten sehr schnell über Ihren Fiskaltrust Account exportieren. Wie das funktioniert wird in folgendem Artikel beschrieben: -> KassenSichV - Finanzprüfung

Wechsel des CASABLANCA Servers

Sollte bei Ihrem System der CASABLANCA Server z.B. durch eine neue Hardware ersetzt werden, oder CASABLANCA hotelsoftware auf einen anderen Server übersiedelt werden, so ist es wichtig, dass nicht nur die Daten der Hotelsoftware übertragen werden, sondern ebenfalls die Daten der Fiskaltrust Software (Fiskaltrust Middleware). Kontaktieren Sie hierzu bitte unseren Customer Service unter: