Mitteilungsverpflichtung nach § 146a AO ab 2025
CASABLANCA hotelsoftware nutzt die Middleware der fiskaltrust consulting gmbh (https://fiskaltrust.eu/), um eine rechtskonforme Umsetzung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) zu gewährleisten. Jeder Kunde erhält hierbei einen fiskaltrust-Account mit einem fiskaltrust Sorglos-Paket Abo, welches eine einfache und sichere Integration der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ermöglicht.
Ab 01.01.2025 bist du als Unternehmen verpflichtet, deine Kassensysteme bzw. Registrierkassen, die eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nutzen, bei der Finanzbehörde elektronisch zu melden.
Betroffene Systeme
Die Meldung betrifft alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen. Der Gesetzgeber fordert für die Meldung nach §146a Absatz 4 AO alle Kassen einer Betriebsstätte. Du musst also eine Gesamtmeldung aller Kassen und Kassen von Partnersystemen durchführen. (CASABLANCA Software-Kassa, Registrierkassen, Fremdkassen etc.)
Wann muss eine Meldung erfolgen?
In folgenden Fällen ist die Meldung aller elektronischen Kassensysteme deines Unternehmens innerhalb eines Monats erforderlich:
- Erstinbetriebnahme einer Kasse
- Außerbetriebnahme einer Kasse
- Aktualisierung oder Korrektur einer bereits erfolgten Meldung (beispielsweise der Wechsel der verwendeten TSE oder Änderungen in den Stammdaten deines Unternehmens).
Übergangsfristen
Für den Start der Meldungen im Jahr 2025 wurde eine Übergangsfrist eingeführt.
- Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, müssen spätestens bis zum 31.07.2025 im Sinne des § 1 Absatz 1 KassenSichV gemeldet werden.
- Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden, müssen nur gemeldet werden, wenn diese Kassen zuvor bereits Teil einer Meldung nach Anschaffung waren. (Fiskaltrust meldet keine Kassen vor dem 1. Juli 2025)
- Kassen, die ab dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, müssen im Sinne des § 146a Absatz 4 Satz 2 AO innerhalb eines Monats nach der Erst-Inbetriebnahme gemeldet werden.
(Quelle siehe: Bundesfinanzministerium)
Welche Daten müssen gemeldet werden?
Stammdaten
- Firmenname
- Steuernummer – Deine vom Finanzamt vergebene Steuernummer (Diese findest du z. B. auf deinem letzten Steuerbescheid.)
- Straße
- Hausnummer
- PLZ
- Ort
Zur Kontrolle bzw. korrekten Speicherung dieser Daten in Fiskaltrust loggst du dich mit deinen Zugangsdaten im Fiskaltrust Portal ein: https://portal.fiskaltrust.de/Account/Login. Wechsel anschließend im linken Menü auf Informationen zum Unternehmen > Stammdaten.
Weitere Daten pro Kassa
- Kaufdatum der Software-Kassa: Kaufdatum (Rechnungsdatum)
- Datum der Inbetriebnahme der Software-Kassa: Datum, an dem die Kasse in Betrieb genommen wurde (Startbeleg)
Grundsätzlich entspricht das Kaufdatum der Kassa dem Rechnungsdatum zur Hotelsoftware. In manchen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass das Rechnungsdatum nach dem Inbetriebnahme-Datum liegt. Eine Meldung über die ERIC-Schnittstelle ist in diesem Fall nicht möglich. Wende dich in solchen Situationen an deinen Steuerberater, um zu klären, welches alternative Datum für die Meldung verwendet werden sollte (z.B. das Datum der Auftragserteilung oder das Inbetriebnahme-Datum selbst).
Als "Datum der Inbetriebnahme" gilt jenes Datum, zu welchem in CASABLANCA der Startbeleg erstellt wurde. Den Startbeleg findest du in CASABLANCA über Registrierkassen > Registrierkassen > Kassa auswählen > Startbeleg. Es öffnet sich dabei der Startbeleg im PDF-Format. Das Erstellungsdatum ist auf diesem ersichtlich.
Wie kann die Meldung erfolgen?
Es ist wichtig, dass du eine Gesamtmeldung aller Kassen durchführst. Einzelne Meldungen über unterschiedliche Systeme können zu Unstimmigkeiten der Daten führen. Daher ist es wichtig, dass du dich hierzu mit deinem Steuerberater abstimmt, wer die Gesamtmeldung aller Kassen des Betriebs durchführt!
- Möglichkeit 1 – Meldung über Fiskaltrust
- Möglichkeit 2 – Meldung durch den Steuerberater
Möglichkeit 1 - Meldung über Fiskaltrust
Fiskaltrust bietet dir die Funktion der Meldung mit einem aktiven Sorglos-Paket beim Fiskaltrust-Account an. Dieses Sorglos-Paket ist automatisch für jeden CASABLANCA hotelsoftware Kunden (welcher das Fiskalpaket aktiv hat) enthalten. Die Möglichkeit zur Meldung wird von CASABLANCA hotelsoftware automatisch für alle Betriebe am 10.03.2025 aktiviert.
Mit der Aktivierung erhältst du automatisch eine E-Mail. In dieser E-Mail befindet sich ein Link zum Melde-Formular, über welches die Meldung durchgeführt werden kann.
Beispiel-Mail von: "fiskaltrust.de Robot" robot@fiskaltrust.de:
Die Meldung an das Finanzamt erfolgt nur, wenn das Formular komplett ausgefüllt und übermittelt wird! Wird bzw. wurde die Meldung durch deinen Steuerberater durchgeführt, kannst du die Mail ignorieren.
Weitere Informationen zu diesem Formular und wie die Daten zu befüllen sind, findest du unter folgendem Link. Scrolle bitte zum Artikel "Anleitung Betreiber-Formular".
Möglichkeit 2 - Meldung durch den Steuerberater
In diesem Fall ist die Meldung nicht über den Link, welchen du per E-Mail erhalten hast durchzuführen. Die E-Mail kannst du ignorieren.
Wenn die Meldung durch deinen Steuerberater erfolgt, musst du diesem die Daten aus deinem Fiskaltrust Account und der dort hinterlegten Kassen mitteilen bzw. mittels einem DSFinV-K Export bereitstellen. Siehe -> Export DSFinV-K
Alternativ findest du weitere Informationen, wo sich die benötigten Daten im Fiskaltrust.Account befinden, auch unter folgendem Link (Scrolle bitte zum Artikel "Finden der Daten für das ELSTER-Formular"):