Mitteilungsverpflichtung nach § 146a AO ab 2025
CASABLANCA hotelsoftware nutzt die Middleware der fiskaltrust consulting gmbh (https://fiskaltrust.eu/), um eine rechtskonforme Umsetzung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) zu gewährleisten. Jeder Kunde erhält hierbei einen fiskaltrust-Account mit einem fiskaltrust Sorglos-Paket Abo, welches eine einfache und sichere Integration der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ermöglicht.

Ab 01.01.2025 sind Unternehmen verpflichtet, Kassensysteme bzw. Registrierkassen, die eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nutzen, bei der Finanzbehörde elektronisch zu melden.
- Kassen, die ab dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, müssen im Sinne des § 146a Absatz 4 Satz 2 AO innerhalb eines Monats nach der Erst-Inbetriebnahme gemeldet werden.
- Es darf nur eine Meldung pro Standort vorgenommen werden! Dabei müssen alle Kassen eines Standorts gleichzeitig mit einer Meldung gemeldet werden. Auch Fremdkassen! (z.B. Restaurant-Kassen)
Betroffene Systeme
Die Meldung betrifft alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen. Der Gesetzgeber fordert für die Meldung nach §146a Absatz 4 AO alle Kassen einer Betriebsstätte. Das Unternehmen muss also eine Gesamtmeldung aller Kassen und Kassen von Partnersystemen durchführen. (CASABLANCA Software-Kassa, Registrierkassen, Fremdkassen etc.)
Wann muss eine Meldung erfolgen?
In folgenden Fällen ist die Meldung aller elektronischen Kassensysteme des Unternehmens innerhalb eines Monats erforderlich:
- Erstinbetriebnahme einer Kasse
- Außerbetriebnahme einer Kasse
- Aktualisierung oder Korrektur einer bereits erfolgten Meldung (beispielsweise der Wechsel der verwendeten TSE oder Änderungen in den Stammdaten deines Unternehmens).
Übergangsfristen
Für den Start der Meldungen im Jahr 2025 wurde eine Übergangsfrist eingeführt.
- Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, müssen spätestens bis zum 31.07.2025 im Sinne des § 1 Absatz 1 KassenSichV gemeldet werden.
- Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden, müssen nur gemeldet werden, wenn diese Kassen zuvor bereits Teil einer Meldung nach Anschaffung waren. (Fiskaltrust meldet keine Kassen vor dem 1. Juli 2025)
- Kassen, die ab dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, müssen im Sinne des § 146a Absatz 4 Satz 2 AO innerhalb eines Monats nach der Erst-Inbetriebnahme gemeldet werden.
(Quelle siehe: Bundesfinanzministerium)
Wie kann die Meldung erfolgen?
Es ist wichtig, dass du eine Gesamtmeldung aller Kassen durchführst. Einzelne Meldungen über unterschiedliche Systeme können zu Unstimmigkeiten der Daten führen. Daher ist es wichtig, dass hierzu mit dem Steuerberater abgestimmt wird, wer die Gesamtmeldung aller Kassen des Betriebs durchführt!
- Möglichkeit 1 – Meldung über Fiskaltrust
- Möglichkeit 2 – Meldung durch den Steuerberater
Möglichkeit 1 - Meldung über Fiskaltrust
Fiskaltrust bietet die Funktion der Meldung mit einem aktiven Sorglos-Paket beim Fiskaltrust-Account an. Dieses Sorglos-Paket ist automatisch für jeden CASABLANCA hotelsoftware Kunden (welcher das Fiskalpaket aktiv hat) enthalten.
Mit der Aktivierung erhält der Betrieb automatisch eine E-Mail. In dieser E-Mail befindet sich ein Link zum Melde-Formular, über welches die Meldung durchgeführt werden kann.
Im Bedarfsfall übernimmt CASABLANCA die Aktivierung der Kassenmeldung für den Betrieb. Falls dies gewünscht wird, kontaktiere bitte den CASABLANCA Support.
Beispiel-Mail von: "fiskaltrust.de Robot" robot@fiskaltrust.de:

Die Meldung an das Finanzamt erfolgt nur, wenn das Formular komplett ausgefüllt und übermittelt wird!
Ablauf Meldeformular Schritt für Schritt
Nach dem Öffnen des Links zum Formular werden die durchzuführenden Schritte angezeigt:
1. Unternehmensdaten überprüfen
Hierbei handelt es sich um die Stammdaten des Unternehmenssitzes, also die Adresse, für die das Finanzamt dem Unternehmen die Steuernummer zugewiesen hat. Sollten die angezeigten Informationen nicht stimmen, sind diese im Formular zu korrigieren.

2. Vorhandene Daten überprüfen
Betriebsdaten wie Standort, Steuernummer usw. werden abgefragt und gegebenenfalls im Fiskaltrust Account automatisch upgedatet.
- Klicke auf Bearbeiten, um Änderungen vorzunehmen.

Weitere Daten pro Kasse
Vorhandene Standorte & Kassen werden aufgelistet und benötigten folgende weitere Daten:
- Kaufdatum der Registrierkasse: Kaufdatum (Rechnungsdatum)
- Inbetriebnahmedatum der Registrierkasse: Datum, an dem die Kasse in Betrieb genommen wurde (Startbeleg)

Grundsätzlich entspricht das Kaufdatum der Kasse dem Rechnungsdatum zur Hotelsoftware. In manchen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass das Rechnungsdatum nach dem Inbetriebnahme-Datum liegt. Eine Meldung über die ERIC-Schnittstelle ist in diesem Fall nicht möglich. Wende dich in solchen Situationen an deinen Steuerberater, um zu klären, welches alternative Datum für die Meldung verwendet werden sollte (z.B. das Datum der Auftragserteilung oder das Inbetriebnahme-Datum selbst).
Als "Datum der Inbetriebnahme" gilt jenes Datum, zu welchem in CASABLANCA der Startbeleg erstellt wurde. Den Startbeleg findest du in CASABLANCA über Registrierkassen > Registrierkassen > Kasse auswählen > Startbeleg. Es öffnet sich dabei der Startbeleg im PDF-Format. Das Erstellungsdatum ist auf diesem ersichtlich.

3. Fremdkassen hinzufügen
Fremdkassen müssen hinzugefügt werden, sofern welche vorhanden sind: (betrifft weitere Kassen eines Standorts. z.B. Restaurant-Kassen usw.)
- DSFINV-K Export der Fremdkasse kann hier per Upload hochgeladen werden.
- Manuelle Eingabe wäre möglich aber schwieriger aufgrund der langen einzugebenden Seriennummern.

4. Überprüfen
Wenn alle Schritte keine Fehler aufweisen, ist eine Meldung möglich.

5. Abschluss - Meldung übermitteln

Nach der Bestätigung erhält der Kassenbetreiber eine E-Mail, die über die Aktualisierung der Daten informiert. Am darauffolgenden Sonntag erfolgt die Übermittlung an das Finanzamt. Der Kassenbetreiber erhält daraufhin das ELSTER-Übermittlungsprotokoll. Wir empfehlen, dieses in der Verfahrensdokumentation zu hinterlegen. Sollte das Übermittlungsprotokoll nicht erhalten werden, sollte der CASABLANCA Support kontaktiert werden. Dieser kann die Übermittlung prüfen oder das Protokoll erneut zusenden.
Link zur Beschreibung: https://docs.fiskaltrust.cloud/de/docs/posdealers/buy-resell/products/notifications#anleitung-betreiber-formular (Scrolle bitte zum Artikel "Anleitung Betreiber-Formular")
Möglichkeit 2 - Meldung durch den Steuerberater
In diesem Fall ist die Meldung nicht über den Link, welchen der Betrieb per E-Mail erhalten hat durchzuführen. Die E-Mail kann ignoriert werden.
Wenn die Meldung durch den Steuerberater erfolgt, muss der Betrieb diesem die Daten aus dessen Fiskaltrust Account und der dort hinterlegten Kassen mitteilen bzw. mittels einem DSFinV-K Export bereitstellen. Siehe -> Export DSFinV-K
Alternativ findest du weitere Informationen, wo sich die benötigten Daten im Fiskaltrust.Account befinden, auch unter folgendem Link (Scrolle bitte zum Artikel "Finden der Daten für das ELSTER-Formular"):
