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Mitteilungsverpflichtung nach § 146a AO ab 2025

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Allgemein

CASABLANCA hotelsoftware nutzt die Middleware der fiskaltrust consulting gmbh (https://fiskaltrust.eu/), um eine rechtskonforme Umsetzung der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) zu gewährleisten. Jeder Kunde erhält hierbei einen fiskaltrust-Account mit einem fiskaltrust Sorglos-Paket Abo, welches eine einfache und sichere Integration der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ermöglicht.

Ab 01.01.2025 sind nun alle Unternehmen verpflichtet deren Kassensysteme bzw. Registrierkassen welche eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nutzen bei der Finanzbehörde elektronisch zu melden.

Betroffene Systeme

Die Meldung betrifft alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen. Der Gesetzgeber fordert für die Meldung nach §146a Absatz 4 AO alle Kassen einer Betriebsstätte. Es muss eine Gesamtmeldung aller Kassen und Kassen von Partnersystemen erfolgen. (CASABLANCA Software-Kassa, Registrierkassen, Fremdkassen etc.)

Wann muss eine Meldung erfolgen

In folgenden Fällen ist die Meldung innerhalb eines Monats aller elektronischen Kassensysteme eines Unternehmens erforderlich:

  • Erstinbetriebnahme einer Kasse
  • Außerbetriebnahme einer Kasse
  • Aktualisierung oder Korrektur einer bereits erfolgten Meldung (beispielsweise der Wechsel der verwendeten TSE oder Änderungen in den Stammdaten des Unternehmens).

Übergangsfristen

Für den Start der Meldungen im Jahr 2025 wurde eine Übergangsfrist eingeführt.

  • Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, müssen spätestens bis zum 31.07.2025 im Sinne des § 1 Absatz 1 KassenSichV gemeldet werden.
  • Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden, müssen nur gemeldet werden, wenn diese Kassen zuvor bereits Teil einer Meldung nach Anschaffung waren. Fiskaltrust meldet keine Kassen vor dem 1. Juli 2025)
  • Kassen, die ab dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, müssen im Sinne des § 146a Absatz 4 Satz 2 AO innerhalb eines Monats nach der Erstinbetriebnahme gemeldet werden.

(Quelle siehe: Bundesfinanzministerium)

Welche Daten müssen gemeldet werden

Stammdaten

  • Firmenname
  • Steuernummer Ihre von Ihrem Finanzamt vergebene Steuernummer. (Diese finden Sie z. B. auf Ihrem letzten Steuerbescheid.)
  • Straße
  • Hausnummer
  • PLZ
  • Ort

Zur Kontrolle bzw. korrekten Speicherung dieser Daten in Fiskaltrust loggen Sie sich bei Ihrem fiskaltrust.Portal ein unter: https://portal.fiskaltrust.de/Account/Login

Stammdaten zu Unternehmen prüfen

Weitere Daten pro Kassa

  • Kaufdatum der Software-Kassa: Kaufdatum (Rechnungsdatum)
  • Datum der Inbetriebnahme der Software-Kassa: Datum, an dem die Kasse in Betrieb genommen wurde (Startbeleg)

Als "Datum der Inbetriebnahme" gilt jenes Datum zu welchem in CASABLANCA der Startbeleg erstellt wurde. Diesen Startbeleg finden Sie über "Registrierkassen -> Registrierkassen -> Kassa auswählen -> Startbeleg". Es öffnet sich dabei der Startbeleg im PDF-Format. Das Erstellungsdatum ist auf diesem ersichtlich.

Startbeleg öffnen

Wie kann die Meldung erfolgen

Es ist wichtig, dass eine Gesamtmeldung aller Kassen durchgeführt wird. Einzelne Meldungen über unterschiedliche Systeme kann zu Unstimmigkeiten der Daten führen. Daher ist es wichtig, dass Sie sich hierzu mit Ihrem Steuerberater abstimmen wer die Gesamtmeldung aller Kassen des Betriebs durchführt!

  • Möglichkeit 1 - Meldung über Fiskaltrust
  • Möglichkeit 2 - Meldung durch den Steuerberater

Möglichkeit 1 - Meldung über Fiskaltrust

Fiskaltrust bietet die Funktion der Meldung mit einem aktiven Sorlglos-Paket beim Fiskaltrust-Account an. Dieses Sorglos-Paket ist automatisch für jeden CASABLANCA hotelsoftware Kunden (welcher das Fiskalpaket aktiv hat) enthalten. Die Möglichkeit zur Meldung wird von CASABLANCA hotelsoftware automatisch für alle Betriebe zu einem Stichtag aktiviert. (Stichtag wird noch per Newsletter bekannt gegeben)

Mit dieser Aktivierung erhalten Sie automatisch ein E-Mail. In dieser E-Mail befindet sich ein Link zum Melde-Formular über welches die Meldung durchgeführt werden kann.

WICHTIG

Die Meldung an das Finanzamt erfolgt nur wenn das Formular komplett ausgefüllt und übermittelt wird! Wird bzw. wurde die Meldung durch Ihren Steuerberater durchgeführt, können Sie die Mail ignorieren.

Weitere Informationen zu diesem Formular und wie die Daten zu befüllen sind, finden Sie unter folgendem Link. Scrollen Sie bitte zum Artikel "Anleitung Betreiber-Formular".

https://docs.fiskaltrust.cloud/de/docs/posdealers/buy-resell/products/notifications#anleitung-betreiber-formular

Anleitung Betrieber-Formular

Möglichkeit 2 - Meldung durch den Steuerberater

In diesem ist die Meldung nicht über den Link welchen Sie per E-Mail erhalten haben durchzuführen. Das E-Mail kann ignoriert werden.

Wenn die Meldung durch den Steuerberater erfolgt, sind diesem die Daten aus Ihrem Fiskaltrust Account und der dort hinterlegten Kassen mitzuteilen bzw. mittels einem DSFinV-K Exports bereitzustellen. Siehe -> Export DFSinV-K

Alternativ finden Sie weitere Informationen wo sich die benötigten Daten im Fiskaltrust.Account befinden, auch unter folgendem Link. Scrollen Sie bitte zum Artikel "Finden der Daten für das ELSTER-Formular".

https://docs.fiskaltrust.cloud/de/docs/posdealers/buy-resell/products/notifications#finden-der-daten-f%C3%BCr-das-elster-formular

Finden der Daten für das ELSTER-Formular