KassenSichV
Was ist die Kassensicherungsverordnung
Die Kassensicherungsverordnung (kurz KassenSichV) ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt. Die KassenSichV vom 26.9.2017 basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 16.12.2016. Dieses Gesetz wird auch Kassengesetz oder KassenG genannt.
Ab dem 01.04.2021 (vorher 30.09.2020) müssen in Deutschland Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die Sicherheitseinrichtung speichert die Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert einen Code zurück an die Kasse. Dieser Code ist auf jeden Verkaufsbeleg zu drucken. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss.
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Was muss signiert werden
Anders als bei der RKSV in Österreich, müssen in Deutschland nicht nur die finalen Rechnungen signiert werden, sondern auch alle auf dem Konto verbuchten Leistungen. Somit wird eine Signierung beim Buchen/Ändern von Leistungen erfolgen. (Order-Receipt)
Später bei Rechnungserstellung wird auch diese nochmals signiert. (Invoice-Receipt) Dabei werden vorhergehende Order-Receipt´s mit abgeschlossen. Somit ist hier durch und durch alles signiert, sobald es am Konto aufgebucht wird.
Realisierung
Die Realisierung dieser Form der Fiskalisierung wird in Casablanca Hotelsoftware über eine Schnittstelle zu Fiskaltrust realisiert. Somit werden die Daten im Betrieb signiert und alle wichtigen Informationen direkt zu Fiskaltrust übertragen.
Sollte also ein Betrieb z.B. eine Finanzprüfung haben, so können im Fiskaltrust Portal alle benötigten Informationen dazu exportiert werden.