Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO wird über das CASABLANCA Kundenportal eingeholt.
Allgemein
Die "Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO" (auch bekannt als Auftragsverarbeitungsvertrag oder AVV) regelt die Beziehung zwischen einem Verantwortlichen (Betrieb) und einem Auftragsverarbeiter (CASABLANCA hotelsoftware GmbH) im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Vereinbarung ist notwendig, wenn personenbezogene Daten durch einen Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden. Weiters stellt diese Vereinbarung sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und dass beide Parteien ihrer Verantwortung zum Schutz der Daten gerecht werden.
Vertrag digital unterzeichnen
Dieser Vertrag zwischen beiden Parteien kann bei CASABLANCA hotelsoftware digital unterzeichnet und heruntergeladen werden. Dazu bitte im CASABLANCA Kundenportal auf das Profilbild klicken und den Menüpunkt Auftragsverarbeitung aufrufen:

Es öffnet sich ein Formular im Browser. Nun sollten alle fehlenden Daten im Formular ergänzt werden. Anschließend muss der Vertrag mit den eingetragenen Daten unterzeichnet werden.

Sobald der Vertrag unterzeichnet wurde, kann er auch direkt im PDF-Format heruntergeladen werden.

Der Download steht natürlich auch zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung. Dazu einfach in CASABLANCA wieder auf den Button Formular öffnen über den Menüpunkt Auftragsverarbeitung klicken.

Sollten Fragen auftauchen, steht unser Support Team unter +43 5418 5622 oder support@casablanca.at gerne zur Verfügung.